Was bleibt von deiner Prop-Firm-Auszahlung?
Auszahlung eintragen, Kosten abziehen — der Rechner zeigt Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und Gewerbesteuer nach deutschem Tarif und wie viel du von jeder Auszahlung zurücklegen solltest.
Deine Zahlen für ein Jahr
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Häufige Fragen
Kurz beantwortet — die ausführliche Erklärung steht unter Prop-Trading versteuern.
Muss ich Prop-Firm-Auszahlungen in Deutschland versteuern?
Ja. Auszahlungen einer Prop Firm sind Einkünfte — in der Praxis meist aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), manchmal als sonstige Leistung (§ 22 Nr. 3 EStG). Die Firma zieht keine Steuer ab; du gibst sie in deiner Steuererklärung an. Steuerlich zählt der Tag, an dem das Geld auf deinem Konto ist (§ 11 EStG).
Warum zeigt der Rechner bei kleinen Beträgen 0 € Steuer?
Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 € zu versteuerndes Einkommen) fällt keine Einkommensteuer an. Er gilt für dein gesamtes Einkommen — mit einem Gehalt ist er meist schon aufgebraucht, dann wird jeder Trading-Euro besteuert. Trag es oben ein.
Wie viel sollte ich von jeder Auszahlung zurücklegen?
So viel, wie der Rechner unter „Zurücklegen“ zeigt — als Anteil jeder Auszahlung. Dazu kommt meist die Krankenversicherung, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist; die rechnet dieser öffentliche Rechner nicht mit, die App schon.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Prop-Trader?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Auszahlungen von Firmen im Ausland sind in Deutschland meist nicht umsatzsteuerbar. Achtung bei Gebühren an Firmen im Ausland: Dort kann die Umsatzsteuer auf dich übergehen (§ 13b UStG).